von TopFit Fitness- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG (nachfolgend „TopFit“ genannt)
1. Sie als Vertragspartner bzw. der von Ihnen benannte Nutzer (beide nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet) können die Leistungen von TopFit im vereinbarten Um-fang ab Abschlussdes Vertrages nutzen. Der Abschluss des Vertrages setzt unter anderem voraus, dass derNutzer einen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands sowie eine Bankverbindung hat. VorAnnahme Ihres Antrags durch TopFit stellt dieser nur das Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar, an welches der Nutzer 2 Wochen lang gebundenist. Ihr Angebot gilt als angenommen, wenn TopFit Ihnen gegenüber die Annahme nichtbinnen einer Frist von 2 Wochen ab Eingang Ihres Antrags in Textform ablehnt, wobei dieAblehnungserklärung innerhalb der Frist Ihnen zugegangen sein muss.
2. Sie erwerben den Transponder mit der Zahlung des einmaligen Startpaketes in Höhevon 100.- € Im Falle eines vom Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektsdes Transponders, zahlt der Nutzer für eine neuen Transponder 20.- €. Sofern der Nutzernachweist, dass durch den Defekt oder Verlust des Transponders kein oder ein geringererSchaden entstanden ist, schuldet der Nutzer nur den geringeren, von Ihnen nachgewiesenenSchaden. Die Nutzung des Transponders und die Inanspruchnahme der mit Ihnen vereinbarten Leistungen (Training + Extra-Leistungen) in unserem Club sind nur dem vertraglichenNutzer höchstpersönlich gestattet. Die Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht gestattet. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht berechtigt TopFit zur Geltendmachung vonSchadensersatzansprüchen. Installierte Kameras in unserem Club dienen der Sicherheit undKontrolle der rechtmäßigen Nutzung durch den vertraglichen Nutzer. KameraüberwachteBereiche des Clubs sind entsprechend gekennzeichnet.
3. TopFit ist unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers berechtigt, dieÖffnungszeiten des Clubs in für den Vertragspartner zumutbarer Weise neu festzulegen.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Hausordnung einzuhalten. Diese istVertragsbestandteil. Die Mitarbeiter von TopFit sind in begründeten Fällen befugt, dem Nutzer gegenüber Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von TopFit und insbesondere dieRegeln der Hausordnung durchzusetzen. Sollte der Nutzer den berechtigten Anweisungender Mitarbeiter schuldhaft nicht Folge leisten, ist TopFit berechtigt den Nutzer abzumahnenund/oder diesen ein Hausverbot zu erteilen. Bei schweren und/oder wiederholten schuldhaften Zuwiderhandlungen des Nutzers kann der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Hieraus kann sich gegenüber dem Nutzer ein Schadensersatzanspruch ergeben.Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldeter nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz.
5. Wenn der Nutzer einen Vertrag mit einer festen Grundlaufzeit abgeschlossen hat, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grund- und Anschlusslaufzeit automatisch und unbefristet um jeweils 1 Monat, es sei denn, der Nutzer kündigt den Vertrag in Textform mitmit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund- oder Anschlusslaufzeit. Für einefristgerechte Kündigung ist das Datum des Zugangs bei TopFit maßgeblich. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung obliegt dem Nutzer. Das Recht beiderVertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervonunberührt. Sollte dem Nutzer aus Kulanz bei Mitgliedschaftsabschluss ein außerordentliches Rücktrittsrecht in Textform eingeräumt wurden sein, kann der Nutzer in der dortvereinbarten Frist hiervon Gebrauch machen. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen.Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang des Rücktrittes obliegt dem Nutzer.
6. TopFit gewährt ohne Angabe von Gründen eine Ruhezeit bis maximal 26 Wochenim Kalenderjahr. Es können nur ganze Kalenderwochen als Ruhezeit in Anspruch genommen werden, wen diese mit einer Frist von 14 Tagen vor dem gewünschten Ruhezeitbeginn im TopFit Member-Portal auf der TopFit Homepage oder TopFit App beantragt wurden. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von den Zahlungen der imRuhezeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Clubs nichtin Anspruch nehmen. Im Falle einer Ruhezeit sowie bei Bonuszeiten (z.B. aufgrund vonAktionen, Empfehlungswerbung usw.) verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichenVertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer derRuhe- oder Bonuszeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Eine Beendigung derRuhezeit durch den Nutzer ist jederzeit möglich.
7. Dem Nutzer wird empfohlen jede bei Beginn der Mitgliedschaft bekannte oder sichwährend der Mitgliedschaft ergebende gesundheitliche Einschränkung, welche denNutzer bei der Nutzung der vereinbarten Leistungen gesundheitlich gefährden könnte,TopFit unverzüglich in Textform mitzuteilen. Vom Nutzer bekannte und TopFit nicht mitgeteilte gesundheitliche Einschränken entbinden TopFit von sich hieraus resultierendenSchadensersatzansprüchen. Eine Erkrankung des Nutzers berechtigt den Nutzer nurdann zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Nutzer durch ein ärztliches Attestnachweist, dass er dauerhaft die vertraglichen Leistungen nicht mehr nutzen kann.
8. Der Wochenbeitrag für jede Mitgliedswoche (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird 2-wöchentlich fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer die Leistungennicht in Anspruch nimmt. Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Wird eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs desNutzers zurückbelastet und hat der Nutzer dies zu vertreten, ist TopFit berechtigt, vomSEPA-Lastschriftverfahren zurückzutreten und Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw.Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich der entstandenen Mahnkosten zu verlangen. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden als berechnetentstanden ist, schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz. Solangeder Nutzer im Zahlungsverzug ist, ist TopFit berechtigt, den Nutzer von der Nutzungder vereinbarten Leistungen auszuschließen. Wenn der Nutzer mit mindestens 6 Mitgliedsbeiträgen (3 berechtigte Lastschriften, die nicht eingelöst oder wegen Widerspruchdes Nutzers zurückbelastet wurden) in Verzug kommt, kann TopFit den Vertrag auswichtigen Grund kündigen. In diesem Fall ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist,schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz. TopFit ist berechtigt,die Kosten der vertraglichen Leistungen nach Ablauf der Grundlaufzeit einmal im Abstand von mindestens 12 Monaten anzupassen. Die Anpassung gilt ab dem 1. des übernächsten Monats, der dem Monat der Anpassungsmitteilung folgt. Der Teilnehmer wirddurch TopFit in Textform über die Anpassung in Kenntnis gesetzt. Sollte die Anpassungeine Preiserhöhung zur Folge haben, ist der Nutzer zur Kündigung des Vertrages auswichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab Zugangder Mitteilung über die Preiserhöhung beim Nutzer, vom Nutzer in Textform auf denWeg gebracht werden. Der Vertrag endet bei Kündigung des Nutzers mit Wirkung zumZeitpunkt der Anpassung. Ausgenommen hiervon ist die bereits vertraglich vereinbarteErhöhung laut Mitgliedschaftsantrag. Diese kann zu den vereinbarten Zeitpunkten fälligwerden und dient der Qualitätssicherung sowie dem Ausgleich von steigenden Energiekosten und dem Inflationsausgleich.
9. Das Startpaket wird als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss fällig, und wird zusammen mit dem ersten Wochenbeitrag eingezogen oder direkt bei Vertragsabschluss imClub durch das Mitglied bezahlt. Das Startpaket in Höhe von € 100.- kann aktionsbedingt reduziert sein oder komplett entfallen
10. Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme, gewährt TopFit dem Nutzer eine Firmen-Fitness Mitgliedschaft zu den mit demArbeitgeber des Nutzers vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und die FirmenFitness Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.
11. Dem Nutzer ist es untersagt, jede Art von Gegenständen, Mitteln, Stoffen etc. inden Club mitzubringen, welche geeignet sind, sich selbst, die anderen Nutzer oder dasPersonal zu gefährden / verletzen oder Gegenstände zu beschädigen. TopFit stellt demNutzer während seines Aufenthaltes im Club einen abschließbaren Spind zur Verfügung. Sollte der Nutzer den Spind nach Verlassen des Clubs nicht geräumt und geöffnetzurücklassen, ist TopFit berechtigt, den Spind auf Kosten des Nutzers zu öffnen. TopFithaftet für Schäden (auch wegen Verlust von Gegenständen des Nutzers) nur bei Vorsatzund grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben,Körper und Gesundheit des Nutzers, bei Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllungdie ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. einePflicht deren Verletzung solche Rechte des Nutzers einschränkt, die ihm der Vertragnach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Der Schadensersatzanspruchwegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. TopFit erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, dieTopFit unmittelbar vom Nutzer oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. TopFitnutzt diese Informationen über den Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mitdem Nutzer zu gestalten und um dem Nutzer eigene oder fremde Produkte und Servicesanzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, TopFit, mit ihr verbundene und mit der Vertrags-durchführung beauftragte Unternehmen.Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Änderungen derAnschrift, des Namens, der Bankver-bindung oder weiteren vertragsrelevanten Daten(z.B. Ermäßigungs- oder Sonderberechtigungsvoraussetzungen) sind TopFit vom Nutzerunverzüglich mitzuteilen.
13. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.