von TopFit Fitness- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG (nachfolgend „TopFit“ genannt) - Stand 01.08.2023
1. Sie als Vertragspartner bzw. der von Ihnen benannte Nutzer (beide nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet) können die Leistungen von TopFit im vereinbarten Umfang ab Abschluss des Vertrages nutzen. Der Abschluss des Vertrages setzt unter anderem voraus, dass der Nutzer einen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands sowie eine Bankverbindung hat. Vor Annahme Ihres Antrags durch TopFit stellt dieser nur das Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar, an welches der Nutzer 2 Wochen lang gebunden ist. Ihr Angebot gilt als angenommen, wenn TopFit Ihnen gegenüber die Annahme nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Eingang Ihres Antrags in Textform ablehnt, wobei die Ablehnungserklärung innerhalb der Frist Ihnen zugegangen sein muss.
2. Sie erwerben den Transponder mit Zahlung der einmaligen Aktivierungsgebühr von 40 €. Im Falle eines vom Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defekts des Transponders, zahlt der Nutzer für einen neuen Transponder jeweils 20 €. Sofern der Nutzer nachweist, dass durch den Defekt oder Verlust des Transponders kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet der Nutzer nur den geringeren, von Ihnen nachgewiesenen Schaden. Die Nutzung des Transponders und die Inanspruchnahme der mit Ihnen vereinbarten Leistungen (Training + Extra-Leistungen) in unserem Club sind nur dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Die Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht gestattet. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht berechtigt TopFit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Installierte Kameras in unserem Club dienen der Sicherheit und Kontrolle der rechtmäßigen Nutzung durch den vertraglichen Nutzer. Kameraüberwachte Bereiche des Clubs sind entsprechend gekennzeichnet.
3. TopFit ist unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers berechtigt, die Öffnungszeiten des Clubs in für den Vertragspartner zumutbarer Weise neu festzulegen.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Hausordnung einzuhalten. Diese ist Vertragsbestandteil. Die Mitarbeiter von TopFit sind in begründeten Fällen befugt, dem Nutzer gegenüber Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von TopFit und insbesondere die Regeln der Hausordnung durchzusetzen. Sollte der Nutzerden berechtigten Anweisungen der Mitarbeiter schuldhaft nicht Folge leisten, ist TopFit berechtigt den Nutzer abzumahnen und/oder diesen ein Hausverbot zu erteilen. Bei schweren und/oder wiederholten schuldhaften Zuwiderhandlungen des Nutzers kann der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Hieraus kann sich gegenüber dem Nutzer ein Schadensersatzanspruch ergeben. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz.
5. Wenn der Nutzer einen Vertrag mit einer festen Grundlaufzeit abgeschlossen hat, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grund- und Anschlusslaufzeit automatisch und unbefristet um jeweils 1 Monat, es sei denn, der Nutzer kündigt den Vertrag in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund- oder Anschlusslaufzeit. Für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum des Zugangs bei TopFit maßgeblich. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung obliegt dem Nutzer. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Sollte dem Nutzer aus Kulanz bei Mitgliedschaftsabschluss ein außerordentliches Rücktrittsrecht in Textform eingeräumt wurden sein, kann der Nutzer in der dort vereinbarten Frist hiervon Gebrauch machen. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang des Rücktrittes obliegt dem Nutzer.
6. TopFit gewährt ohne Angabe von Gründen eine Ruhezeit bis maximal 26 Wochen im Kalenderjahr. Es können nur ganze Kalenderwochen als Ruhezeit in Anspruch genommen werden, wen diese mit einer Frist von 14 Tagen vor dem gewünschten Ruhezeitbeginn im TopFit Member-Portal auf der TopFit Homepage oder in der TopFit App beantragt wurden. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von den Zahlungen der im Ruhezeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Clubs nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Ruhezeit sowie bei Bonuszeiten (z.B. aufgrund von Aktionen, Empfehlungswerbung usw.) verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhe- oder Bonuszeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Eine Beendigung der Ruhezeit durch den Nutzer ist jederzeit möglich.
7. Dem Nutzer wird empfohlen jede bei Beginn der Mitgliedschaft bekannte oder sich während der Mitgliedschaft ergebende gesundheitliche Einschränkung, welche den Nutzer bei der Nutzung der vereinbarten Leistungen gesundheitlich gefährden könnte, TopFit unverzüglich in Textform mitzuteilen. Vom Nutzer bekannte und TopFit nicht mitgeteilte gesundheitliche Einschränken entbinden TopFit von sich hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen. Eine Erkrankung des Nutzers berechtigt den Nutzer nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Nutzer durch ein ärztliches Attest nachweist, dass er dauerhaft die vertraglichen Leistungen nicht mehr nutzen kann.
8. Der Wochenbeitrag für jede Mitgliedswoche (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird 2-wöchentlich fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Wird eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs des Nutzers zurück belastet und hat der Nutzer dies zu vertreten, ist TopFit berechtigt, vom SEPA-Lastschriftverfahren zurückzutreten und Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von Euro 8,- zu verlangen. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden als berechnet entstanden ist, schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz. Solange der Nutzer im Zahlungsverzug ist, ist TopFit berechtigt, den Nutzer von der Nutzung der vereinbarten Leistungen auszuschließen. Wenn der Nutzer mit mindestens 6 Mitgliedsbeiträgen (3 berechtigte Lastschriften, die nicht eingelöst oder wegen Widerspruch des Nutzers zurück belastet wurden) in Verzug kommt, kann TopFit den Vertrag aus wichtigen Grund kündigen. In diesem Fall ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz. TopFit ist berechtigt, die Kosten der vertraglichen Leistungen nach Ablauf der Grundlaufzeit einmal im Abstand von mindestens 12 Monaten anzupassen. Die Anpassung gilt ab dem 1. des übernächsten Monats, der dem Monat der Anpassungsmitteilung folgt. Der Teilnehmer wird durch TopFit in Textform über die Anpassung in Kenntnis gesetzt. Sollte die Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, ist der Nutzer zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung beim Nutzer, vom Nutzer in Textform auf den Weg gebracht werden. Der Vertrag endet bei Kündigung des Nutzers mit Wirkung zum Zeitpunkt der Anpassung. Ausgenommen hiervon ist die bereits vertraglich vereinbarte Erhöhung laut Mitgliedschaftsantrag. Diese kann zu den vereinbarten Zeitpunkten fällig werden und dient der Qualitätssicherung sowie dem Ausgleich von steigenden Energiekosten und dem Inflationsausgleich.
9. Ein Startpaket in Höhe von 100 € und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 40 € wird als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss fällig und wird zusammen mit dem ersten Wochenbeitrag eingezogen. Das Startpaket in Höhe von 100 € kann aktionsbedingt reduziert sein oder komplett entfallen.
10. Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme, gewährt TopFit dem Nutzer eine Firmen-Fitness Mitgliedschaft zu den mit dem Arbeitgeber des Nutzers vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und die Firmen-Fitness Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.
11. Dem Nutzer ist es untersagt, jede Art von Gegenständen, Mitteln, Stoffen etc. in den Club mitzubringen, welche geeignet sind, sich selbst, die anderen Nutzer oder das Personal zu gefährden / verletzen oder Gegenstände zu beschädigen. TopFit stellt dem Nutzer während seines Aufenthaltes im Club einen abschließbaren Spind zur Verfügung. Sollte der Nutzer den Spind nach Verlassen des Clubs nicht geräumt und geöffnet zurücklassen, ist TopFit berechtigt, den Spind auf Kosten des Nutzers zu öffnen. TopFit haftet für Schäden (auch wegen Verlust von Gegenständen des Nutzers) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Nutzers, bei Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. eine Pflicht deren Verletzung solche Rechte des Nutzers einschränkt, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. TopFit erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die TopFit unmittelbar vom Nutzer oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. TopFit nutzt diese Informationen über den Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Nutzer zu gestalten und um dem Nutzer eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, TopFit, mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Änderungen der Anschrift, des Namens, der Bankverbindung oder weiteren vertragsrelevanten Daten (z.B. Ermäßigungs- oder Sonderberechtigungsvoraussetzungen) sind TopFit vom Nutzer unverzüglich mitzuteilen.
13. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht